1997 Die Bayrische Prohibition

Ein neues Gesetz soll in Bayern die Herstellung, den Vertrieb und den Genuß von Schnaps verbieten.

Ausgerechnet während der Vorbereitungen zum alljährlichen.

Brandltag erfolgt der Aushang dieser preußischen Verordnung. Doch der Brandlwirt mit seinen Freunden, dem Mesner, dem Postboten, dem Bader und dem Totengräber beschließt weiterzubrennen. Mitten ins Abfüllen des neuen Schnapses platzt der Kontrolleur aus der Stadt, der alles beschlagnahmen will und bei Zuwiderhandlung gegen das Gesetz mit Verhaftung droht. Da verläßt die 5 Männer ihr Mut. Wenn nicht die Wirtin, die Pfarresköchin und die Totengräberin die Sache in die Hand nehmen würden, gäbe es heuer keinen neuen Schnaps und keinen Brandltag. Die Männer beobachten deren Aktivitäten skeptisch, bis sie doch eingestehen müssen, daß deren Plan, den nicht genießbaren Vorlauf zur Beschlagnahme zu geben, den Schnaps in Weihwasserflaschen abzufüllen und diesen dann in der Sakristei zu vertreiben, gut durchdacht ist. Ein kleiner Seitenhieb auf die Mannesehre genügt, um sie wieder zum Mitmachen zu bewegen. Einige brenzlige Situationen müssen überstanden werden, bis der Kontrolleur zufriedengestellt ist.

Doch eine kleine Unachtsamkeit wird ihnen zum Verhängnis und alle werden verhaftet. Daß es am Ende doch noch zum Brandltag kommt, ist vor allem den Träumereien des Wirts zu verdanken.