Mitglied des Vereins kann werden, wer das 18. Lebensjahr vollendet hat. Über die Aufnahme entscheidet die Mitgliederversammlung.
Ein Mitglied kann durch schriftliche Erklärung gegenüber einem Mitglied des Vorstandes aus dem Verein austreten. Der Austritt kann nur zum Ende eines Geschäftsjahres erklärt werden, wobei eine Kündigungsfrist von zwei Monaten einzuhalten ist.
Ein Mitglied kann aus dem Verein ausgeschlossen werden, wenn es schuldhaft in grober Weise die Interessen des Vereins oder seine Pflichten gegenüber dem Verein verletzt. Über den Ausschluss beschließt die Mitgliederversammlung, wobei die einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen erforderlich ist.
Der Mitgliedsbeitrag wird von der Mitgliederversammlung festgesetzt.
Mitgliederversammlungen werden vom Vorsitzenden, bei dessen Verhinderung vom stellvertretenden Vorsitzenden durch einfachen Brief einberufen. Dabei ist die vom Vorstand festgelegte Tagesordnung mitzuteilen. Die Einberufungsfrist beträgt zwei Wochen.
Beschlüsse sind unter Angaben des Ortes und der Zeit der Versammlung sowie des Abstimmungsergebnisses in einer Niederschrift festzuhalten; die Niederschrift ist von dem Schriftführer zu unterschreiben.
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